Nach Messerangriff: 32-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt

Ravensburger Landgericht entscheidet

Ein Asylbewerber ersticht auf offener Straßen einen Mitbewohner im Streit. Vor Gericht wird er wegen Totschlags verurteilt. Der Richter spricht von einer öffentlichen Hinrichtung.

Weil er seinen Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft auf einer belebten Kreuzung getötet hat, ist ein 32-Jähriger zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Ravensburger Landgericht sprach den Asylbewerber aus Gambia des Totschlags schuldig und ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten kündigte Revision an.

«Es ist ganz klar, dass Sie für die Allgemeinheit gefährlich sind», sagte der Vorsitzende Richter in Richtung des Angeklagten. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Streit vor einem Supermarkt in Ravensburg mit einem Messer auf seinen Kontrahenten eingestochen hatte.

Der Richter sprach von einer öffentlichen Hinrichtung. Zeugen hatten die Tat mit einem Horrorfilm verglichen. Der 25-jährige Somalier starb wenige Stunden später in einem Krankenhaus. Die Tat spielte sich an einem Freitagabend Ende August 2024 ab.

Keine Mordmerkmale

Vor Gericht gestand der Angeklagte den tödlichen Messerangriff. «Ich habe ihn erstochen, er sollte sterben», hatte der 32-Jährige gesagt. Reue zeigte er bis zum Ende des Verfahrens nicht. Er habe aus Notwehr gehandelt.

Die Anklage warf dem Mann Heimtücke und niedrige Beweggründe vor und forderte lebenslange Haft wegen Mordes mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlastung quasi ausgeschlossen.

Der Forderung nach der Höchststrafe folgte die Kammer nicht, weil sie die Mordmerkmale nicht als erfüllt ansah. Dennoch: «Es fällt einem schwer, strafmildernde Punkte zu finden», sagte der Richter. Der Angeklagte sei 2019 wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er sei erst seit einem Jahr wieder auf freiem Fuß gewesen.

Streit um Klamotten, Geld und ein Handy

Opfer und Täter sollen einen Tag vor der Tat gestritten haben. Der 25-Jährige soll erst kürzlich in eine Flüchtlingsunterkunft gezogen sein, in der der Angeklagte schon länger gelebt hatte. Nach der Aussage des Angeklagten soll sein Kontrahent erst seine Klamotten, Schuhe, Erspartes und sein Handy gestohlen und ihn dann mit einem Messer bedroht haben. An der Kreuzung eskalierte der Streit dann.

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