Neu-Ulm: Freies Parken für E-Autos nur auf öffentlichen Flächen

Parkhäuser und Tiefgaragen ausgenommen

Neu-Ulm erlaubt E-Autos kostenloses Parken – aber nur auf öffentlichen Flächen.

Seit dem 1. April dürfen E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in Neu-Ulm bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlich bewirtschafteten Parkflächen stehen – allerdings nur im Rahmen der erlaubten Höchstparkdauer. Das hat der Stadtrat am 2. April beschlossen.

Parkhäuser und Tiefgaragen wie am Petrusplatz oder Südstadtbogen sind von der Regelung ausgenommen. Auch am Edwin-Scharff-Haus bleibt es beim regulären Parktarif.

Wichtig: Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.

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