Neue Allgemeinverfügung: Ulm will härter gegen „Corona-Spaziergänge“ vorgehen

Die Stadt Ulm hat die Nase voll

Weg vom Event-Charakter: keine Musikboxen und Alkohol mehr. Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Ulm zur Masken- und Abstandspflicht soll erweitert werden.

Die Stadt Ulm hat die Nase voll! Jetzt soll härter gegen die sogenannten „Corona-Spaziergänge“ vorgegangen werden. Zuletzt gab es massive Drohungen gegenüber dem Organisator der Gegendemo. Außerdem würden sich die „Spaziergänge“ zu Events mit zunehmend angetrunkenen Menschen und lauten Musikboxen entwickeln. Das habe mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nichts mehr zu tun, so Ulms Oberbürgermeister Gunter Czisch.

Alkohol, Essen und Musikanlagen verboten

Die aktuelle Allgemeinverfügung zur Masken- und Abstandspflicht soll demnach erweitert werden. OB Czisch kündigte an, dass schon ab Freitag der Alkoholkonsum und das Essen auf den Versammlungen verboten würde, so auch das Mitführen von Musikanlagen. Das würde auch durch polizeiliche Maßnahmen durchgesetzt.

Ein Verbot der Aufmärsche an sich schließt Czisch vorerst weiter aus. Die meisten Teilnehmer seien aus dem bürgerlichen Milieu und als reine Mitläufer einer nicht angemeldeten Versammlung legal unterwegs. Nur die Rädelsführer und Organisatoren machten sich durch den Verstoß gegen die Anmeldepflicht strafbar.

Was Polizei und Verfassungsschutz sagen




Laut Polizei kommt ein Viertel der Ulmer „Corona-Spaziergänger“ direkt aus Ulm und Neu-Ulm, alle anderen reisen aus einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern an. Die Teilnehmerzahlen variieren zuletzt grob zwischen 300 und 5000. Bisher gab es 15 unangemeldete Versammlungen dieser Art in Ulm/Neu-Ulm. Insgesamt wurden 42 Strafverfahren eingeleitet. Wegen Verstoßes gegen die Ulmer Maskenpflicht laufen 257 Bußgeldverfahren.

Laut Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV) beteiligen sich an den „Corona-Spaziergängen“ überwiegend Personen, die nicht den extremistischen Szenen zugeordnet werden können. Gleichwohl würden auch diese Personen Verschwörungsideologien verbreiten. Nach Erkenntnissen des LfV sind aber auch auf Versammlungen in Ulm und Neu-Ulm Extremisten vertreten, die z.B. den „Reichsbürgern“ und dem Rechtsextremismus zugeordnet werden können. Vor der Gefahr, dass Teilnehmer in Kontakt mit extremistischen Narrativen kommen, warnt der Verfassungsschutz bereits seit geraumer Zeit.

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