Neue Schilder stehen: Auf der B28 gilt ab sofort Tempo 100

Nach schweren Unfällen reagieren die Behörden nun

Gestern hatten die Behörden es erst angekündigt, heute stehen schon die Verkehrsschilder: Nach mehreren schweren Verkehrsunfällen gilt auf der Bundesstraße 28 zwischen der Ausfahrt Neu-Ulm und dem Dreieck Hittistetten ab sofort Tempo 100.

In den vergangenen Jahren kam es zu schweren und teils tödlichen Unfällen auf der Bundesstraße 28 zwischen der Stadtgrenze Neu-Ulm und dem Autobahndreieck Hittistetten.

Betroffen ist auch der Verflechtungsbereich der B28 mit der B30 im Stadtgebiet Neu-Ulm. Der Streckenabschnitt der B28 ist aufgrund seines Ausbauzustandes bisher mit Blick auf das Tempo einer Autobahn gleichgestellt. Das ändert sich nun.

Kürzlich hat die Staatliche Unfallkommission mit Vertretern der Stadt Neu-Ulm als zuständige Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landratsamt Neu-Ulm getagt und sich mit der Strecke beschäftigt. Anlass war ein tödlicher Verkehrsunfall im April dieses Jahres.

Das Votum der Kommission fiel für den Übergangsbereich von der B28 auf die B30 einstimmig aus: Der Streckenabschnitt wird auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt. Als Grund für die Begrenzung führt die Kommission die Anfälligkeit der Strecke für Wasseransammlungen, den Verflechtungsverkehr der B28 / B30 und die Häufung von Geschwindigkeitsunfällen an.

Polizei soll intensiv kontrollieren

Nach dem heutigen Aufstellen der Verkehrsschilder soll nach einer gut vierwöchigen Eingewöhnungsphase die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung intensiv durch die Verkehrspolizei Günzburg überwacht werden, heißt es von Seiten der Behörden.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h beginnt von Neu-Ulm kommend im Verflechtungsbereich der B28 mit der B30 und reicht in Richtung Senden bis zum Parkplatz Hurrenhölzle, der sich nach der Einflechtung des Verkehrs von der B30 auf die B28 rechter Hand befindet.

Limit-Ausweitung nicht möglich

Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung bis nach Senden/Hittistetten wurde ebenfalls von der Kommission diskutiert. Für eine weitergehende Beschränkung der Geschwindigkeit auf gerader Strecke in Richtung Senden fehlt jedoch weiterhin die rechtliche Grundlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung.

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