Neue Straßenverkehrsregeln

Für Autofahrer gelten ab Dienstag, 28.04.2020 strengere Regeln auf den Straßen – vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn es tritt die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Über die Änderungen haben wir uns mit ADAC-Sprecher Johannes Boos unterhalten. Er erklärt uns, warum die neue Straßenverkehrsordnung härter gegen Rettungsgassen-Rüpel vor geht, warum die Strafen für das Parken auf Geh- und Radweg merklich höher werden und wieso in Zukunft bei Tempoverstößen deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt wird. Die neuen Regeln waren bereits im Februar beschlossen worden – Sie treten jetzt in Kraft, nachdem sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.

 

Hohe Strafen für Durchfahren der Rettungsgasse

„Die Rettungsgasse wird immer zwischen der Spur ganz links und der rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet. Wer das nicht tut, zahlt künftig nicht nur mindestens 200€ Bußgeld und bekommt 2 Punkte, es gibt außerdem einen Monat Fahrverbot. Autofahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, bezahlen sogar ab 240€ aufwärts.“

 

Geschwindigkeitsverstoß

„Wer zu schnell unterwegs ist, muss ab sofort früher mit Fahrverboten rechnen. Bei zu schnellem Fahren innerorts gibt’s einen Monat Fahrverbot bereits ab 21 km/h zu viel. Außerorts ab 26 km/h. Bislang war das erst der Fall ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außer Orts.“

 

Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro

„Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen oder etwas ausladen war schon bislang nicht erlaubt, aber oft geduldet. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung wird Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestraft – 55€ kostet das, bei Behinderung sogar 70€. Außerdem gibt’s einen Punkt in Flensburg.“

 

Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern

„Autofahrer müssen beim Überholen auf der Fahrbahn künftig einen Mindestabstand zu Radfahrern einhalten und zwar innerorts 1,5m, außer Orts 2m. Das gilt auch wenn zum Beispiel E-Scooter überholt werden.“

 

Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen

„LKW und Busse über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen und zwar überall, wo mit Radverkehr zu rechnen ist. Verstöße kosten 70€, außerdem gibt’s einen Punkt.“

 

Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer

„Bisher dürfen bei dem Blechschild an der Ampel nur Verkehrsteilnehmer auf der Straße nach rechts abbiegen, künftig gilt das Schild auch für Radfahrer, die von einem Radfahrstreifen oder Radweg nach rechts abbiegen wollen. Außerdem gibt es ein eigenes Grünpfeilschild, das nur Radfahrern das Abbiegen erlaubt, nicht aber Autofahrern. Dann gibt’s am Grünpfeil den Hinweis -nur Radfahrer-.“

 

 

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