Die Stadt Biberach hatte aufgrund des Lockdowns und der daraus folgenden geringeren Frequentierung der Innerstadt die Regelungen für den Geltungsbereich von Altstadt-Parkausweisen ausgeweitet. Die Ausnahmeregelung für Inhaber der Altstadt-Parkausweise endet zum 31. März.
Aufgrund der beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen durch die Landesregierung wird auch die Biberacher Innenstadt wieder mehr frequentiert. Aus diesem Grund endet die Ausnahmeregelung für Inhaber der Altstadt-Parkausweise zum 31. März.
Noch bis Ende März dürfen alle Biberacher Inhaber eines Anwohnerparkausweises für die Innenstadt also noch ganztägig auf Bewohnerparkplätzen und an den Parkscheinautomaten parken ohne dafür einen Parkschein ziehen zu müssen.
Ab dem 1. April gelten dann wieder folgende Regelungen für Inhaber eines Altstadt-Parkausweises: Der Bewohnerparkausweis für die Altstadt berechtigt werktags ab 16 Uhr (samstags ab 14 Uhr) bis 9 Uhr am Folgetag zum gebührenfreien Parken ohne Parkschein auf den bewirtschafteten Parkflächen in der Altstadt von Biberach.
Bei Fragen steht Ihnen das städtische Ordnungsamt unter der Telefonnummer 51-574 gerne zur Verfügung.