Ein 21-Jähriger aus dem Raum Ulm soll mehrere gefährliche Straftaten begangen haben. Er steht im Verdacht, ein sogenannter „Roofer“ zu sein.
Personen die ungesichert auf hohe Bauwerke klettern, nennt man in der Szene „Roofer“, angelehnt an das englische Wort Roof für Dach. Laut der Polizei soll der 21-jährige Mann auf einen Turm, ein Windrad, einen Kran und andere hohe Bauwerke geklettert sein. Die Videos davon soll er teilweise im Internet veröffentlicht haben, so der Verdacht der Ermittler. Außerdem habe er dazu mehrere Gebäude aufgebrochen und sich dort unerlaubt aufgehalten. Wegen dieses Verdachts leitete die Polizei Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung ein. Sie durchsuchte am Donnerstag die Räume des Beschuldigten im Raum Ulm.
Auch im Ausland soll der junge Mann Straftaten begangen haben, dafür fanden die Ermittler Hinweise. So soll der 21-Jährige sich mehrmals außen an Straßenbahnen angehängt haben, was ihn und andere in Gefahr gebracht habe. Deshalb leitete die Polizei auch ein Verfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Beim so genannten „Roofing“ klettern meist Jugendliche und junge Erwachsene ohne Sicherung auf hohe Bauwerke oder Gebäude, um sich dort zu fotografieren oder zu filmen. Ihnen geht es um Nervenkitzel und scheinbare Anerkennung in den sozialen Medien. Dieses Verhalten ist jedoch extrem gefährlich, denn immer wieder sterben dabei Menschen, mahnt die Polizei. Die Wahrscheinlichkeit, einen Sturz beim Roofing zu überleben ist vergleichsweise gering, denn ein Rooftopper fällt fast immer ungebremst auf den Boden. Darüber kann das Handeln auch eine Straftat sein: Werden die Rooftopper erwischt, kann auf sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung zukommen, in diesem Fall sogar wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Hier drohen Freiheitsstrafen oder Geldstrafen.