Das Landratsamt Neu-Ulm hat den Immissionsschutzrechtlichen Antrag zur Herstellung von Impfstoffen und monoklonalen Antikörpern (mAb) der Firma R-Pharm in Illertissen genehmigt. Der Bescheid wurde heute versendet.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen. Die Frist hierzu endete am 23. September 2021. Das Projekt wurde im Landratsamt mit oberster Priorität behandelt und durch ein festes Team von Mitarbeitern beziehungsweise Ansprechpartnern bearbeitet und begleitet.
Als Vorgabe für ein solches Genehmigungsverfahren sind sieben Monate nach Antragstellung gesetzlich vorgesehen. Diese Frist konnte – die Antragstellung erfolgte am 06.07.2021- deutlich unterschritten werden. „Uns war von Anfang an bewusst, dass der Genehmigung einer Impfstoffproduktion in Corona-Zeiten eine ganz besondere Bedeutung zukommt“, sagt Jaquline Makrinius, rechtliche Leiterin des zuständigen Geschäftsbereichs Bauen und Umwelt. „Ich danke meinem Team im Landratsamt und allen Beteiligten, dass wir die Genehmigung so zügig erteilen konnten.“ Die Ermöglichung der Produktion von Impfstoff und pharmazeutischen Produkten in Bayern ist ein wichtiges Anliegen, das zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen kann.
Das Immissionsschutzrechtliche Verfahren ist zwingend für die Herstellung von Impfstoff im industriellen Umfang notwendig und nahm aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Fristen, die eingehalten werden mussten (zum Beispiel Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Unterlagen), einen gewissen Zeitraum in Anspruch, der nicht verkürzt werden konnte. Parallel wurde an Lösungen gearbeitet, damit die Firma R-Pharm rechtskonform bereits Voraussetzungen für die Produktion im industriellen Umfang vorbereiten konnte. Zum Beispiel eine frühzeitige Zulassung für Arbeiten wie Abbrucharbeiten.