Die frühlingshaften Temperaturen locken viele hinaus in die Natur – auch in die stadtnahen Naturschutzbereiche „Gronne“ und „Lichternsee“. Damit die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört wird, weist die Naturschutzbehörde auf die dort geltenden Benimm-Regeln hin und kündigt Kontrollen durch Polizei und Naturschutzdienst an.
Die beiden Naturschutzgebiete „Gronne“ und „Lichternsee“ sind wertvolle Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für Vögel, Wasserinsekten, Fische und andere Tiere. Als Naherholungsgebiete sind sie eigentlich nicht vorgesehen. Die Flächen sind vielmehr als „Fauna-Flora-Habitat-Gebiete“ ausgewiesen, was bedeutet, dass die natürlichen Lebensräume und ihre wildlebenden tierischen und pflanzlichen Bewohner stehen unter besonderem Schutz, der Zugang ist nur bedingt erlaubt.
Besucher müssen bestimmte Regeln einhalten: Verboten sind vor allem Grillen, Feiern und Lärmen, Lagern, Zelten, das Verlassen der Wege, das freie Laufenlassen von Hunden, Fahrradfahren abseits der Wege und das Durchfahren und Parken mit Kraftfahrzeugen sowie Bootfahren.
Bereits seit Jahren gibt es Kontrollen in den beiden Schutzgebieten, bei denen immer wieder Verstöße festgestellt und teilweise mit Bußgeldern geahndet wurden. „Lichternsee und Gronne sind die wertvollsten Schutzgebiete, die wir im Stadtkreis Ulm haben. Darum haben wir für sie auch eine besondere Verantwortung“, sagt Stefan Miltz, Leiter der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht. Die Stadt Ulm wird daher durch den Naturschutzdienst zusammen mit der Polizei ab sofort wieder verstärkt Kontrollen in „Gronne“ und „Lichternsee“ durchführen, um die Einhaltung der Schutzverordnungsregelungen zu überwachen.
Bei Verstößen kann es teuer werden: Bußgelder bis 50.000 Euro seien möglich, warnt die Naturschutzbehörde und fordert zur Beachtung und Einhaltung der Naturschutzregeln auf.