Studios bleiben zu - Bayern verbietet Indoor-Sport

Gestern hatte das Landratsamt Neu-Ulm noch gemeldet, dass Fitnessstudios unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen (wir berichteten). Doch nun schiebt der Freistaat Bayern diesem Vorhaben ein Riegel vor.




Ab diesem Freitag müssen wegen der Corona-Krise so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben – einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt. «Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte», sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstagabend der Deutschen Presse-Agentur in München.

Hintergrund für die „hastige Entscheidung“ ist die kurz zuvor getroffene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Schließung von Fitnessstudios zumindest teilweise wieder aufgehoben hat..

Ob dies bedeutet, dass nun die übrigen 15 Bundesländer in der kommenden Woche mit dieser Entscheidung nachziehen, ist bisher aber noch offen. In jedem Fall dürfte das bayerische Verbot bei der Videoschalte der Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für viele Diskussionen sorgen.

„Gleichbehandlung“ wieder hergestellt

Die offizielle Begründung des Freistaates für  die neue Verordnungsänderung lautet: «Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden», so Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek. Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. «Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.»

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab in seiner Entscheidung zu den Fitnessstudios einem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil Recht, die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht als „nicht verhältnismäßig“. Denn nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports für den Individualsport  allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.

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