Der Wolf auf der Hornisgrinde darf nach einem längeren Rechtsstreit offiziell abgeschossen werden. Aber die Naturschutzinitiative (NI) gibt nicht auf: Nach Niederlagen in den ersten Instanzen plant sie, den Fall bis zum Europäischen Gerichtshof zu bringen. Ziel ist zu klären, ob der Abschuss allein wegen häufiger Nähe zu Menschen rechtmäßig ist.
„Der Erhaltungszustand einer bedrohten Tierart sollte nach EU-Recht beurteilt werden, das ist hier nicht geschehen“, erklärte Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI. Die Tierschützer wollen den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.
Die Genehmigung zum Abschuss hatte das Umweltministerium im Januar erteilt. Begründung: Der zutrauliche Wolf „GW2672m“ habe sich mehrfach Hunden und damit Menschen genähert. Seit Anfang 2024 wurden über 180 Sichtungen gemeldet. Professionelle Jäger sind schon im Einsatz, der Abschuss ist bis zum 10. März erlaubt.
Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, Ausnahmen sind nur in Einzelfällen zulässig. Die Debatte ist emotional: Petitionen, Mahnwachen und hitzige Diskussionen zeigen, wie kontrovers das Thema aufgenommen wird. Sogar Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass ihn die große Emotionalität überrascht habe.