Der Sportfachmarkt soll aus dem Blautalcenter in das Fachmarktzentrum „homepark“ umziehen. Der Wechsel war bislang nicht ohne Weiteres möglich, weil er den Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans Donau-Iller widersprach.
Die Stadt Ulm hatte deshalb ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren beantragt. Damit können in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von den bestehenden Vorgaben der Raumordnung zugelassen werden. Das Regierungspräsidium Tübingen hat diesem Antrag nun zugestimmt.
Die Genehmigung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. So darf die Verkaufsfläche von Decathlon am neuen Standort nicht größer werden als bisher. Auch die grundsätzliche Sortimentsstruktur soll beibehalten werden.
Waren, die besonders für die Innenstadt und andere zentrale Einkaufsbereiche relevant sind, dürfen nur begrenzt angeboten werden. Gleichzeitig sollen im künftigen Blau.Quartier keine Sportartikel mehr verkauft werden. Die Stadt Ulm muss sicherstellen, dass diese Vorgaben bei den weiteren Planungen eingehalten werden.
Für den „homepark“ muss außerdem der Bebauungsplan angepasst werden. Bislang ist der Verkauf von Sportartikeln dort nicht erlaubt. Der positive Bescheid des Regierungspräsidiums ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dieses Verfahren abzuschließen.
Die Änderung des Bebauungsplans soll nach der Sommerpause im Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm behandelt werden. Ziel der Stadt ist es, den Umzug von Decathlon möglichst schnell zu ermöglichen. Damit wäre zugleich eine wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Blau.Quartiers geschaffen.