Das Gesundheitsamt im Landratsamt des Alb-Donau-Kreises, das auch für das Stadtgebiet Ulm zuständig ist, hat am heutigen Montag per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbeschränkung für die Stadt Ulm erlassen. Ab Mittwoch, 14. April um 0 Uhr gilt nun wieder eine „Sperrstunde“ für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr.
Die neuen Allgemeinverfügungen treten ab Mittwoch, 14. April um 0 Uhr in Kraft, werden also in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch rechtswirksam. Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen sei die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, wie das Landratsamt heute schriftlich mitteilte.
Die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzwerte für Ulm lagen am vergangenem Wochenende über bzw. knapp unter 150 / 100.000 Einwohner. Das Infektionsgeschehen sei diffus, wie das Gesundheitsamt mitteilt. Dies, gemeinsam mit dem raschen Anstieg der Infektionen weise, auf die große Gefahr eines exponentiellen Wachstums hin. Die bisher getroffenen Maßnahmen reichen nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen, wird weiter in der Mitteilung berichtet. Über die nun folgende Ausgangsbeschränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.
Während der Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, dringende medizinische Behandlungen, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke.
Landrat Heiner Scheffold, der die Allgemeinverfügung unterzeichnete, verwies in diesem Zusammenhang beispielhaft auch auf die Vorgänge am vergangenen Wochenende. „Die von der Polizei festgestellten rund 320 Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Ulm und im Umland sind ein weiteres Zeichen dafür, dass bei diesen hohen Inzidenzwerten nächtliche Ausgangsbeschränkungen notwendig sind, um die Kontakte weiter zu reduzieren. Wir müssen die dritte Welle bremsen“, sagte Landrat Scheffold. Auch das Infektionsgeschehen im Alb-Donau-Kreis werde man deshalb weiter genau beobachten. Hier liegt die Inzidenz momentan bei 124,3 / 100.000 Einwohner.
Die Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hatte vor Kurzem ausdrücklich die stringente und verantwortungsvolle Anwendung der gestuften Beschränkungsmaßnahmen der Corona-Verordnung betont, wozu auch das Mittel der Ausgangsbeschränkung gehöre. Dabei sieht das Landessozialministerium die Inzidenz von 150 / 100.000 Einwohner als den Wert, ab dem Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sind.