Ulm: Kinos, Fitnesstudios, Bars etc. müssen schließen

WOW - während in Neu-Ulm und ganz Bayern die Kommunalwahl die Schlagzeilen beherrscht erlässt die Stadt Ulm eine Allgemeinverfügung, die für ordentlich Wums sorgen wird.

Kinos, Schwimmbäder, Bars, Clubs, Fitnessstudios oder Gegenstrombetriebe müssen zumachen! Schuld ist der Corona-Virus. Alle Betriebe müssen bis mindestens 19.04.2020 geschlossen bleiben! Ein Verstoß gegen die Verfügung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Alle Veranstaltungen sowohl in Gebäuden als auch im Freien mit über 100 Teilnehmern dürfen nach der Verfügung nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt Ulm auch alle privaten Zusammentreffen abzusagen. 

Ein paar Ausnahmen gibt es aber: zum Beispiel dürfen die Wochenmärkte und Wirtschaften sowie Betriebskantinen und Imbissen und Lieferservices weiter geöffnet bleiben. Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten dürfen auch weiter Gäste bewirten, allerdings wirklich nur die Übernachtungsgäste.

Ab Dienstag machen dann sogar noch die städtischen Dienststellen dicht. Dienstleistungen werden dann nur noch am Telefon oder per Mail angeboten. Alles, was nicht wirklich dringend ist, soll dann verschoben werden.

Hier seht ihr die original Verfügung und was genau alles geschlossen werden muss:

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