Ulmer Bürgerdienste weisen auf Hunderegeln hin

Hunde haben Gesetze

Was Hunde dürfen und was nicht, ist in Ulm in der Polizeiverordnung geregelt. Weil einige Besitzer dieser nicht folgen, machen die Bürgerdienste im Frühjahr darauf aufmerksam.

Jeder 17. Ulmer Haushalt wird auch von einem Hund bewohnt, insgesamt gibt es rund 3.500 Vierbeiner in der Stadt. Weil aber im vergangenen Jahr wieder drei Dutzend Anzeigen gegen Hundehalter eingereicht wurden, weisen die Ulmer Bürgerdienste im Frühjahr auf die polizeilich geregelten Verordnungen hin.

Bußgelder möglich

„Nicht angeleinte Hunde, „Dauerbeller“ und Verschmutzungen durch Hundekot seien die häufigsten Ursachen dafür, dass die Bürgerdienste einschreiten müssten“, so Rainer Aumann von den Bürgerdiensten. Diese setzen zwar vorerst immer auf Vernunft und Verständnis im Umgang mit den Hundehaltern, uneinsichtigen Menschen drohen allerdings Bußgelder von 50 bis 100 Euro.

Vollständige Hunderegeln

Hier der gesamte Wortlaut zur korrekten Haltung von Hunden in Ulm:

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