Verkehrsversuch in Ulm: Einbahnregelung und Schulstraße

Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag

Die Stadt Ulm erprobt im Rahmen eines Verkehrsversuches eine Einbahnregelung im Bereich der Steingasse, Sammlungsgasse und Bockgasse.

Parallel dazu soll in der Theatergasse und Glasgasse eine Schulstraße eingerichtet werden, um die Verkehrssicherheit für die Grundschüler der Spitalhofschule deutlich zu verbessern. Der Verkehrsversuch ist für ein Jahr angesetzt.

Am kommenden Donnerstag, 29. Juni, findet ab 19 Uhr im Haus der Begegnung eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

In der Steingasse und auf dem dortigen Parkplatz kommt es seit Jahren zu erheblichen Verkehrsbelästigungen durch sogenannte Autoposer. Mehrere verkehrsbehördliche Maßnahmen, wie die Einrichtung einer Schrankenanlage, Zufahrtsbeschränkungen zum Parkplatz und die Installation von Bodenschwellen in der Steingasse, wurden bereits ergriffen. Der Bereich wurde zudem engmaschig durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie den Gemeindlichen Vollzugsdienst überwacht. Dies hat bisher jedoch zu keiner ausreichenden Verkehrsberuhigung in diesem Bereich geführt, wie die Stadt schreibt.

Vor der Spitalhofschule dominieren währenddessen zu Schulbeginn- und ende sogenannte „Elterntaxen“ das Verkehrsbild. Obwohl Eltern ihre Kinder auf deren Schulweg in Sicherheit wissen möchten, tragen diese Elterntaxen gleichzeitig dazu bei, den Weg für Schulkinder unsicher zu machen, denn: Viele Autos vor Schulen bringen viele Gefahren mit sich.

Aus Gründen der Verkehrsberuhigung und der Schulwegsicherheit werden folgende Veränderungen erfolgen:

In der Bockgasse, Steingasse und Sammlungsgasse werden Einbahnreglungen eingeführt, sodass diese nur noch über die Frauenstraße bzw. Neue Straße in eine Fahrtrichtung befahrbar sein werden. Die Theatergasse sowie die Glasgasse werden zur Schulstraße. Das bedeutet, dass die Einfahrt in diese beiden Straßen aus der Bockgasse von Montag bis Freitag jeweils von 7.15 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr zum Zwecke der Schulwegsicherheit für den Fahrzeugverkehr gesperrt sein werden. Anliegerinnen und Anlieger dürfen in dem bestimmten Zeitraum von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz lediglich ausfahren.

Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge ist ein uneingeschränktes Befahren selbstverständlich erlaubt, wie es heißt.

Die Veränderungen sollen im Rahmen eines Verkehrsversuches zunächst für ein Jahr gelten.

„Wir testen, wie sich die Einrichtung der Einbahnstraße und der Schulstraße auf die Verkehrssicherheit und die Verkehrsberuhigung auswirkt. Sie werden ab September 2023 die Möglichkeit haben, uns Ihre Erfahrungen, Eindrücke und Verbesserungsvorschläge unter beteiligedich.ulm.de mitzuteilen“, wie es von der Stadt heißt.

 

 

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