Waldfreibad in Heidenheim öffnet am 4. Juni

Das Waldfreibad in Heidenheim öffnet am Freitag, 4. Juni, unter Pandemiebedingungen.




Wer das Bad besuchen möchte, muss sich vorab eine Karte entweder Online oder in der Stadt-Information kaufen. Ein Kartenverkauf direkt am Waldfreibad ist nicht möglich, um unnötige Schlangen am Ein- und Ausgang zu vermeiden.

Die Tickets können entweder ausgedruckt oder via QR-Code am Smartphone vorgezeigt werden. Der Kartenvorverkauf beginnt am Mittwoch, 2. Juni, um 9 Uhr.

Freude bei OB Ilg

„Ich freue mich, dass unser einmaliges Waldfreibad nun öffnen kann und den begeisterten Schwimmerinnen und Schwimmern von Freitag an offen steht“, sagt Oberbürgermeister Bernhard Ilg. „Ich hoffe auf eine tolle Saison, trotz aller Einschränkungen.“

Diese Regeln gibt es

Damit die Öffnung trotz Pandemie möglich ist, hat die Stadt Heidenheim ein Hygienekonzept mit Eintrittsregeln erstellt. Zentraler Baustein sind die fünf Zeitfenster, die täglich von Montag bis Sonntag gelten. Für jedes Zeitfenster gibt es eine Höchstzahl an möglichen Besuchern, die entweder mit Einzel- oder Dauerkarten Zugang erhalten.

Einzel- wie auch Dauerkarten gelten immer für das ausgewählte Zeitfenster. Ein Besuch zu einer anderen Zeit, als auf der Karte vermerkt, ist nicht möglich. Einzeltickets müssen außerdem mindestens drei Tage im Voraus gebucht werden. Die Dauerkarten sind personalisiert und nicht übertragbar.

Getestet  – Geimpft – Genesen

Alle Besucherinnen und Besucher des Bads müssen zudem täglich einen aktuellen und dokumentierten negativen Corona-Test vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Tests sind etwa an den Schnellteststationen im Stadtgebiet möglich. Der Einlass ist auch möglich über den Nachweis einer vollständigen Impfung gegen Covid-19, die mindestens 14 Tage zurückliegt.

Der Zutritt ist auch möglich mit einen Nachweis über eine kurierte Covid-19-Erkrankung, etwa mittels einem positiven PCR-Test, der höchstens sechs Monate alt ist. Kinder im Alter bis fünf Jahre sind von sämtlichen Nachweispflichten ausgenommen. Kinder unter zehn Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ins Bad.

Hier gilt eine Maskenpflicht

Im Bereich der Kasse, den Umkleiden und den Toiletten gilt eine Maskenpflicht, außerdem müssen Besucher beim Betreten des Bads die Hände mit Seife waschen oder desinfizieren.

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