Der Anrufer hatte sich als Service-Mitarbeiter seiner Bank ausgegeben. Er sprach von Unregelmäßigkeiten auf seinem Konto, die sofort korrigiert werden müssten. Per App gab der Geschädigte zwei Überweisungen frei. Der 53-jährige ging am nächsten Tag zu seiner Bank. Die Überweisungen konnten aber nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Schaden: ein hoher vierstelliger Betrag. Wie der unbekannte Täter in das Onlinekonto des Geschädigten gelangen konnte, müssen nun die polizeilichen Ermittlungen ergeben. Die Anzeige der Telefonnummer im Display ist mittlerweile keine Garantie mehr, dass der Anruf auch tatsächlich von der Bank oder einer Behörde stammt. Das Phänomen, unter einer anderen Identität, bzw. Telefonnummer jemanden anzurufen, nennt sich Call-ID-Spoofing. Die Internet-Telefonie macht diese Masche möglich. Betrüger missbrauchen dies, indem sie die Nummer einer Bank oder Behörde anzeigen lassen, um sich vertrauliche Informationen zu beschaffen.
Tipps der Polizei
Die Polizei empfiehlt:
- Geben Sie am Telefon niemals sensible oder persönliche Daten preis.
- Tätigen Sie niemals telefonisch Überweisungen.
- Im Zweifelsfall: Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie selbst bei der entsprechenden Bank oder Behörde zurück, um sich zu erkundigen.