Mit dem Frühlingserwachen lockt es wieder zunehmend Erholungssuchende in den Wald.
Dies gilt umso mehr in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen angesichts geschlossener Gaststätten und Freizeiteinrichtungen wenig Alternativen für die Freizeit geboten sind. Das Städtische Forstamt Biberach und das Kreisforstamt des Landkreises rufen in einer gemeinsamen Presseerklärung zu umweltbewusstem Verhalten in der Natur auf. Die Leiter der beiden Einrichtungen, Markus Weisshaupt und Hubert Moosmayer, möchten dabei auch an die im Wald geltenden Regeln erinnern.
„Als eine Folge der Corona-Pandemie ist an den bevorstehenden Ostertagen mit einem Besucheransturm in den Wäldern zu rechnen“, so beide Forstamtsleiter. „Wir freuen uns, wenn der Wald beliebt ist und sich die Bürgerinnen und Bürger in ihm erholen können“. Spazierengehen, Fahrradfahren und andere Outdoor-Aktivitäten sind ein idealer Ausgleich zu Homeschooling und Webkonferenzen. Nicht nur Familien mit Kindern können die Freiräume in der Natur genießen und die ersten Boten des Frühlings suchen. Die beiden Forstleute freuen sich grundsätzlich über die Aufmerksamkeit, die dem Wald zuteil wird.
Allerdings geben sie auch zu bedenken, dass der Wald ein Ökosystem ist, das es zu schützen gilt. Deshalb, und um andere Erholungssuchende nicht zu stören, gilt es, Rücksicht zu nehmen. Daher gibt es einige Regeln, auf die die Forstämter hinweisen möchten.
- Hinterlassen Sie den Wald sauber und nehmen Sie alle Abfälle, auch „Biomüll“ mit nach Hause.
- Feuer machen im und am Wald ist verboten. Gleiches gilt für das Rauchen in der Zeit vom 1.März bis zum 31.Oktober.
- Der Wald darf zur Erholung von Fußgängern, Reitern und Radfahrern betreten werden. Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
- Parken Sie die Waldeingänge nicht zu und versperren Sie nicht die Wege für Holzfuhrwerke und Rettungsfahrzeuge.
- Die Lebensgemeinschaft Wald mit ihren Pflanzen und Tieren ist geschützt. Das Errichten von wilden Grillstellen, Hütten in Schrebergartenmanier und ähnlichem ist grundsätzlich verboten. Für Waldbesitzer gilt eine Genehmigungspflicht für den Bau von Hütten und Freizeitanlagen.
- Gewerbliche Veranstaltungen im Wald, zum Beispiel auch geführte Wanderungen gegen Entgelt, sind genehmigungspflichtig.
- Allgemein gilt: Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und verhalten Sie sich so, dass andere Menschen, vor allem aber auch Tiere und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden.