Am kommenden Sonntag, den 26. September sind in Biberach knapp 24.000 Bürger wahlberechtigt. Für einen reibungslosen Ablauf gibt die Stadt letzte wichtige Hinweise.
Die Stadt Biberach habe zur Wahl zwölf Wahllokale eingerichtet in denen zwischen 8 und 18 Uhr gewählt werden kann. In welchem der Wahllokale man seine Stimme abgeben kann, stehe auf der Wahlbenachrichtigung die jeder bis Ende August bekommen habe. Zudem habe man für diese Wahl auch einen Wahllokalfinder eingerichtet, bei dem nach der Eingabe der Adresse die Adresse des Wahllokals angezeigt werde. Unabhängig davon kann man seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Unterlagen hierfür können noch bis Freitag, den 24. September um 18 Uhr beantragt werden. Die elektronische Beantragung ist nur noch bis Donnerstag, den 23. September um 12 Uhr möglich. Telefonische Antragstellungen sind gesetzlich nicht zulässig.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Hat man seine Briefwahlunterlagen beantragt und nicht erhalten, sollte man sich unverzüglich bei der Wahlstelle melden. Bis Samstag, um 12 Uhr kann noch ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt oder zum Beispiel wegen einer Quarantäneanordnung den Wahlraum nicht aufsuchen darf, kann einen Wahlschein bei der Wahlstelle im Rathaus, 1. OG, Zimmer 106 noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen. Wird der Wahlschein an Dritte ausgehändigt, benötigt dieser eine Vollmacht der Verhinderten Person.
Für die Wahl vor Ort in einem Wahllokal sollte ein gültiger Personalausweis und der Wahlschein mitgebracht werden. Im Wahlgebäude besteht zudem Maskenpflicht. Gegen 21 Uhr wird dann mit dem vorläufigen Endergebnis für Biberach gerechnet.