So verändert die Stadt die Vereinbarung mit E-Scooter-Verleihfirmen. Die sollen eine Gebühr bezahlen: 30 Euro pro Fahrzeug und Jahr.
Hintergrund: Die Stadt will mehr Einfluss und so zum Beispiel wildes Parken von E-Scootern verhindert. Auch wird die Zahl der Roller begrenzt und das Leih-Gebiet ausgedehnt – auf Wiblingen, Böfingen und die Wilhelmsburg. Dem Bericht zufolge ist der Anbieter Tier mit der Regelung einverstanden.
Das Prinzip ist denkbar einfach: Sie laden sich die jeweilige App des Scooter-Verleihers herunter, registrieren sich und eröffnen ein Nutzerkonto, in diesem Sie Ihre Bank-/Kreditkartendaten hinterlegen.
Die App zeigt Ihnen an, wo sich der nächstgelegene E-Scooter befindet. Auf dem Scooter befindet sich ein QR-Code, den Sie mit ihrem Smartphone scannen – und schon geht es los!
Die meisten Verleiher verlangen pro Fahrt eine einmalige Freischaltgebühr und berechnen einen Minutenpreis. Bitte informieren Sie sich vor dem Freischaltvorgang bei Ihrem Verleiher über die anstehenden Kosten. Diese können Sie meist der jeweiligen App des Anbieters entnehmen.
Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, dürfen Sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind tabu. Im Grunde genommen gilt für die kleinen Flitzer dieselben Rechte wie für Radfahrer.
Die Geschwindigkeit der Scooter sind auf 20 km/h begrenzt. Eine Helmpflicht besteht nicht – es wird aber empfohlen, sich mit einem Helm zu schützen. Selbst ein Unfall mit 20 km/h kann schlimme Folgen haben.
Einen Führerschein brauchen Sie nicht. Für E-Scooter gilt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren.
Achtung, für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
Beim Parken ist zu beachten, dass Sie niemanden behindern. Einige Scooter-Verleiher fordern nach Beendigung der Fahrt ein Beweisfoto an, welches belegt, dass Sie den Scooter ordnungsgemäß abgestellt haben. Außerdem gibt es Halteverbotszonen, die per App oder auch direkt vom Scooter angezeigt werden.
Wer dennoch wild oder verbotenerweise parkt, riskiert eine saftige Geldstrafe vom Verleiher.