Überprüfung der Quarantänepflicht

Sozial- und Innenministerium des Landes haben veranlasst, dass in ganz Baden-Württemberg die Einhaltung der Quarantänevorschriften überprüft wird.




Mit dieser Schwerpunktaktion, die am Mittwoch und Donnerstag (21. und 22. Oktober) stattfinden wird, sind die Ortspolizeibehörden der Kommunen beauftragt, also die Ordnungsämter beziehungsweise Bürgerdienste der Städte und Gemeinden.

Das ist in Ulm geplant

In Ulm werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Odnungsdienstes die derzeit in Quarantäne befindlichen Personen zuhause aufsuchen oder sie telefonisch kontaktieren. Ziel der Schwerpunktaktion ist es laut Sozialministerium, die Bevölkerung zu sensibilisieren, die Quarantäneanordnung ernst zu nehmen und zu beachten. Gleichzeitig will man deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung bußgeldbewehrt ist und schlimmstenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann. Zwar werden grundsätzlich alle Personen, die unter Quarantäne stehen, überprüft, im Fokus stehen aber COVID-19-Infizierte und deren enge Kontaktpersonen (KP1) sowie Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Im Stadtkreis Ulm stehen derzeit (heute, 19.10.) 499 Personen in Zusammenhang mit COVID-19 unter Quarantäne nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz: 55, weil sie mit dem Virus infiziert sind, 444, weil sie als Kontaktperson ersten Grades eingestuft wurden.

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