Das Verfahren gegen einen Autofahrer, der bei Ulm eine Joggerin überfahren hatte, wurde eingestellt. Die Begründung: Der Unfall hätte nicht vermieden werden können.
Ein Tesla-Fahrer überfährt auf der B 19 bei Ulm eine Joggerin – sie stirbt. Jetzt wurde das Verfahren gegen den Fahrer eingestellt. Laut Gutachten ist er zwar etwas schneller als die erlaubten 70 km/h gefahren, der Unfall sei aber dennoch nicht vermeidbar gewesen. Die 48-jährige Frau war Mitte November früh morgens bei Unterhaslach unmittelbar vor dem Auto auf die Straße gelaufen. Den Fall hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg übernommen, weil die Getötete die Ehefrau eines Ulmer Staatsanwalts war.