Im ÖPNV und im Einzelhandel ist das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken bereits Pflicht. Als erstes Bundesland führt Berlin jetzt die Maskenpflicht im eigenen PKW ein. Ausnahmen soll es geben.
Die bereits geltenden Corona-Regeln wurden vom Berliner Senat nochmal angepasst und verschärft. Auch im privaten PKW soll künftig eine medizinische Mund-Nasen-Maske getragen werden, genau wie bisher in Supermärkten und bei Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr. Als medizinische Maske gelten die sogenannten OP-Masken. Noch sicherer sind Masken mit den Standards KN95/N95 beziehungsweise FFP2. Für das Bundesland Berlin war die bisherige Regelung zu allgemein gehalten.
Welche Ausnahmen gibt es?
Von der Maskenpflicht im privaten Auto ausgenommen sind der Fahrer, Ehe- oder Lebenspartner*innen, Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Nimmt man zum Beispiel an einem Autokorso teil, muss eine Maske getragen werden.
Bald auch in Bayern und Baden-Württemberg?
Bayern hat als erstes Bundesland die Pflicht der medizinischen Masken eingeführt. Noch gilt aber eine FFP2-Maskenpflicht nicht zwingend im Auto. In der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist dieser Fall nicht geregelt. Auch in Baden-Württemberg ist noch nichts bekannt. Aber eine Nachjustierung ist nicht ausgeschlossen.